
Viele Halbwahrheiten beim Thema Zeitarbeit
Im April des vergangenen Jahres trat das überarbeitete Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft. Mit Beginn des Oktober 2018 wird damit eine besondere Regelung erstmals wirksam: Nach der gesetzlichen Änderung dürfen Beschäftigte der Zeitarbeits-Unternehmen grundsätzlich nicht mehr länger als 18 aufeinander folgende Monate bei demselben Unternehmen tätig werden. Für Arbeitnehmer, die im April 2017 bereits bei einem Unternehmen zum Einsatz gekommen sind, endet nunmehr die gesetzlich zulässige Überlassungsdauer. Dass diese Regelung vor allem bei den Gegnern der Zeitarbeit als großer Erfolg gefeiert wird, verkennt allerdings die Gestaltungsmöglichkeiten am Markt.
Ohnehin gibt es beim Thema Zeitarbeit viele Halbwahrheiten, an denen man sich argumentativ und dabei vor allem polemisch entlang hangelt. Beispielhaft dafür ist eine Anfrage der Linken-Fraktion im Deutschen Bundestag, während über die Gesetzesanpassung debattiert wurde. Dabei und in der Folge entstand ein Wirrwarr an Begriffen und Zahlen, deren Seriosität eher an Taschenspielertricks im Halbdunkel erinnert (BT-Drs. 18/13147). Auf diesen Zug fragwürdiger Argumentation sprangen immer mehr vermeintliche Verächter der Branche auf. Das ist bezeichnend für den allgemeinen Umgang mit diesem Wirtschaftszweig, ein differenziert klares Bild soll beim Thema Zeitarbeit gar nicht erst entstehen.
Das fängt schon beim Begriff an: Die Gegner dieser Form der Beschäftigung sprechen gerne von Leiharbeit. Dieser Begriff aber zielt allein darauf, die negativen Details in ihrer Wirkung noch zu verstärken. Denn eine solche Bezeichnung ist juristisch und faktisch komplett falsch.
Die Leihe ist ein rechtlich geregeltes Verhältnis über eine Sache (§ 598 BGB).
So kann man Autos verleihen, Geld oder Bücher, solange dies unentgeltlich geschieht. Nicht verleihen kann man Menschen, auch nicht vertraglich gebundene Mitarbeiter. Schon gar nicht unentgeltlich, aber nur das würde die Überlassung als Leihe kennzeichnen. Der Begriff „Leiharbeit“ diffamiert also nicht nur das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis, er wertet die knapp 1 Mio. Mitarbeiter einer Branche pauschal herab. Man könnte die permanente Falschbezeichnung aber auch als bewusste Provokation verstehen.
Zutreffender und vor allem passender ist allemal die Bezeichnung als Zeitarbeit.
Dabei ist aber nicht von Arbeit auf Zeit die Rede, sondern von Personalgestellung auf Zeit. Zeitarbeit ist ein flexibles Instrument der Wirtschaft, aber auch der Verwaltung, um auf Bedarfsschwankungen zu reagieren. Der Mitarbeiter eines Zeitarbeit-Unternehmens ist also dort fest und in der Regel unbefristet angestellt. Sein Arbeitsort ist bedarfsorientiert bei Drittunternehmen. Die arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Schutzgesetze gelten selbstverständlich in gleichem Umfang, wie bei anderen Beschäftigten auch. Zugegeben, wechselnde Arbeitsplätze sind nicht jedermanns Sache, aber deshalb ist die Arbeit nicht schlechter. Selbst die öffentliche Verwaltung und oberste Bundesbehörden nutzen und betreiben selbst Zeitarbeit. Manche öffentliche Debatte trägt also durchaus schizophrene Züge.
In einem ähnlichen Kontext muss man die immer wieder veröffentlichten Zahlen betrachten.
Wenn Zeitarbeiter durchschnittlich nur etwa 58 Prozent dessen verdienen, was in den übrigen Branchen dem Durchschnitt entspricht, so bleibt auch diese verkürzte Darstellung deutlich hinter ehrlicher Argumentation zurück. Gerade über die Beschäftigung in der Zeitarbeit werden überproportional viele Langzeitarbeitslose oder minderqualifizierte Arbeitskräfte in Helfer-Bereichen eingesetzt. Natürlich bekommen sie auch tarifliche Entgelte. Doch können diese nicht an das Niveau von Fachkräften heranreichen. Insofern ist dieser Vergleich wenig aussagekräftig. Schließlich stellt man auch keinen wertenden Vergleich zwischen den Verdiensten der Gebäudereiniger und denen der Fachkräfte in der Automobilindustrie her.
Zum anderen reguliert sich der Markt bekanntermaßen am besten selbst.
Gerade in der Alten- und Krankenpflege ist gegenwärtig ein Trend hin zur deutlich besser bezahlten und ausgestatteten Zeitarbeit zu verzeichnen. Dass nicht überall der Equal-Pay-Gedanke, also gleicher Lohn für gleiche Arbeit durchgängig und von Beginn an zum Tragen kommt, ist kein besonderes Merkmal der Zeitarbeit. Doch gerade hier hatte man sich auf die gesetzliche Festschreibung des Gedankens geeinigt. Ausgehebelt werden kann das, gesetzlich legitimiert, durch die Möglichkeit anderweitiger tariflicher Regelungen. Dass es teilweise noch auffällige Abweichungen bei den Verdiensten im Bereich der Fachkräfte gibt, ist also auch und vor allem unter Mitwirkung des DGB als Tarifpartei entstanden. Man wird sich wohl auch in Gewerkschaftskreisen etwas dabei gedacht haben, die Zeitarbeit als Tarifpartner anzuerkennen.
So war die Gewerkschaft beispielsweise auch in der Metall- und Elektroindustrie sehr früh als Tarifvertragspartei behilflich, dort von der neuen 18-Monats-Höchstüberlassungsgrenze abzuweichen. Im Geltungsbereich des extra formulierten Tarifvertrages TVLeiZ, können Betriebe von dieser neuen gesetzlichen Grenze abweichen, für eine Dauer von 36 Monaten, 48 Monaten und gar weit darüber hinaus. Nach einem unbedingt gewollten AUS für die Zeitarbeit klingt das nicht.