Alternative zur Kurzarbeit: Arbeitnehmerüberlassung

Alternative zur Kurzarbeit: Arbeitnehmerüberlassung

Alternative zur Kurzarbeit: Arbeitnehmerüberlassung

Gemeinhin gilt die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland als prekäres Arbeitsverhältnis. Dabei scheut man sich regelmäßig auch nicht davor, das Ganze als Leiharbeit zu deklarieren. Doch derlei Diffamierung ist nicht nur begrifflich falsch, der wirtschaftliche Sinn der Arbeitnehmerüberlassung wird oft verkannt. Doch in ihrer Not kommen einige Unternehmen diesem Sinn sehr nahe und benutzen diese Möglichkeit selbst als Alternative zur Kurzarbeit.

Der Begriff der systemrelevanten Branchen macht in Zeiten von Corona die Runde. Darunter soll alles fallen, was in Krisenzeiten ohne Einschränkung funktionieren muss. Doch nicht immer folgen die diesbezüglichen Darstellungen einem auf Detailkenntnis basiertem Sachverstand. Oft werden notwendige Zusammenhänge völlig ignoriert, so dass die Probleme keine wirkliche Lösung finden können. Daneben muss man sich auch die Frage stellen, warum die sogenannte Systemrelevanz in Nicht-Krisen-Zeiten soviel Missachtung erfährt. Gerade das Gegenteil sollte man erwarten dürfen.

Neben dem, hier nur beispielhaft genannten, Pflege- und Krankenhauspersonal, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr, Polizei, Transport und Logistik und der Energie- und Wasserversorgung, zählen ohne Zweifel auch die Tätigkeiten im Handel zu den Bereichen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Von dort machte bereits im Frühjahr 2020 eine Nachricht die Runde, deren Inhalt viele überraschte: Im Wege der befristeten Arbeitnehmerüberlassung hatten sich eine bekannte Fast-Foot-Kette und ein Lebensmitteldiscounter zum Einsatz von bisherigen Kräften aus der Systemgastronomie im Einzelhandel geeinigt. Damit wurde dort ein dringender Personalbedarf gedeckt, auf der anderen Seite konnte Kurzarbeit zumindest teilweise verringert werden.

Diese Variante der Arbeitnehmerüberlassung ist im Gesetz ausdrücklich geregelt.

Arbeitsrechtlich möglich wird das durch eine Ausnahmeregelung im Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). Nach dem Inhalt des § 1 Absatz 3 Nr. 2a AÜG können Unternehmen in Krisensituationen und bei bei akuten Personalengpässen, ohne die Arbeitnehmerüberlassung auf Dauer bzw. gewerblich zu betreiben, zeitlich begrenzt und mit Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer, darauf zurückgreifen dürfen. Einer sonst für die Arbeitnehmerüberlassung zwingend erforderlichen Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit bedarf es hierzu ausdrücklich nicht.

Die damit einverstandenen Arbeitnehmer bekommen also einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag bei dem Unternehmen, wo der Personalbedarf akut ist. Der ursprüngliche Arbeitgeber des Beschäftigten kann im Gegenzug auf Kurzarbeit für dieses Personal verzichten. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums kehren die Beschäftigten wieder zurück. Damit ist allen Beteiligten geholfen.

Natürlich bekommt jeder der hier ausgetauschten Beschäftigten seinen Job auch bezahlt. Insofern wird nun auch mal außerhalb der gewerblichen Zeitarbeit der in diesem Zusammenhang oft gebrauchte Begriff der Leihe ad absurdum geführt. Denn eine solche ist in § 598 BGB ausdrücklich als unentgeltliche Überlassung einer Sache definiert. 

Gleiches Geld für gleiche Arbeit

Der Grundsatz des Equal Pay war in der Vergangenheit allerdings bei der Arbeitnehmerüberlassung immer wieder ein heikler Punkt. Die entliehenen Arbeitskräfte sollen demnach nicht schlechter als die Stammbelegschaft bezahlt werden. Doch in der momentanen Situation könnte sich dieses Prinzip auch und gerade ins Gegenteil verkehren. Immerhin zählen viele Berufe, die derzeit als systemrelevant angesehen werden und dringend Unterstützung gebrauchen können, nicht unbedingt zu den gut dotierten Tätigkeiten. Die Unternehmen der Zeitarbeit hingegen haben weitestgehend dazugelernt und bezahlen ihre Arbeitskräfte inzwischen oft weit über gängigen Tarifen.

Außerhalb der Zeitarbeit hingegen besteht nunmehr aber seit langem akuter Handlungsbedarf. Dass gerade in solch sensiblen Bereichen vor allem prekäre Bedingungen zu finden sind, das macht die Pandemie-Situation nun endlich mehr als deutlich. Der akute Personalmangel ist genau aus diesen Verhältnissen heraus über die Jahre entstanden. Die Gewerkschaften verhalten sich dazu erstaunlich ruhig. Auch in der Vergangenheit waren sie in vielen dieser Branchen sehr zurückhaltend. Das passt so gar nicht zum Anspruch, prekäre Arbeitsverhältnisse flächendeckend zu verhindern oder gar abzuschaffen.

Doch die derzeitige Situation zwingt zu praktikablen Lösungen und vor allem zum schnellen Handeln. Das aber muss im Ergebnis der Krise auch ein gesamtgesellschaftliches Umdenken in Kraft setzen. Nie wieder darf ein Mangel an Ressourcen als Begründung dafür herhalten müssen, dass komplizierte Situationen dermaßen aus dem Ruder laufen.

Auch noch auf der Suche? Mit TEMPBUS kann das nun endlich auch mal fair und nachhaltig gelingen.

Bildquelle: Beeki –