Langzeitarbeitslosigkeit und Arbeitskräftemangel?

Langzeitarbeitslosigkeit und Arbeitskräftemangel?

Die Langzeitarbeitslosigkeit hat es mal wieder in die Schlagzeilen geschafft. Wer nun glaubt, man hätte sich endlich auf diese eiserne Reserve an Arbeitskräften in Deutschland besonnen, der allerdings wird wiederholt eines Besseren belehrt. Es geht schlicht ums Geld, genauer, um den Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt zur Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt. Dieser soll nun in den Folgejahren gekürzt werden. Seit langem waren Zweifel an der Wirksamkeit aufgetaucht.

Immer mal wieder beschäftigten Langzeitarbeitslose in der Vergangenheit die Politik. Doch mit Blick auf eine schier nie enden wollende Konjunktur war man der festen Überzeugung, auch die Langzeitarbeitslosigkeit früher oder später in den Griff zu bekommen. Ideen zum Abbau gab es viele. Anspruch und Wirklichkeit drifteten aber auch hier immer wieder deutlich auseinander. Nachhaltige Effekte sind bis heute nicht zu verzeichnen. Nach offizieller Lesart gibt es immer noch knapp mehr als 1 Million Langzeitarbeitslose. Eine Betrachtung ohne sämtliche Ausnahmetatbestände des SGB III fördert allerdings eine deutlich größere Zahl zutage. 

Zur Problembehebung war extra für Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn eine Ausnahme ins Gesetz geschrieben worden. In den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sollte ein solcher für diese Klientel nicht bindend sein. Mit dieser Ausnahmeregelung wollte der Gesetzgeber zusätzliche Barrieren beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für diese Personengruppe vermeiden. Doch bis heute finden sich keine Effekte der Ausnahmeregelung auf die Einstellungswahrscheinlichkeit, die Beschäftigungsstabilität und die Entlohnung von ehemals Langzeitarbeitslosen. Dies haben verschiedene Studien in der Vergangenheit deutlich herausgearbeitet.

Gesetzliche Regelung versagt

Hinzu kommt, dass der Wirkungsbereich der Regelung am Markt deutlich eingeschränkt ist. Gilt für das in Aussicht genommene Beschäftigungsverhältnis ein Branchentarif, bei dem die unterste Entgelt-Gruppe über dem Mindestlohn liegt, ist eine Nutzung der Ausnahmeregelung gar nicht erst möglich. Arbeitgeber selbst hegen grundsätzliche Zweifel an Sinn und Zweck der Regelung. 

Doch selbst aus der Perspektive der von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen erscheint eine Beschäftigung unterhalb des Mindestlohnniveaus wenig attraktiv. Gerade ein angemessener Verdienst ist für die Arbeitsmotivation und auch schon für die Arbeitsaufnahme selbst ausschlaggebend. Der Einstieg zu deutlich schlechteren Konditionen lässt schnell ein Gefühl der Diskriminierung entstehen. Der Verzicht, sich mit der Ausnahmeregelung anzupreisen, ist ohnehin nicht sanktioniert. Insofern drohen keine Sperren seitens des Jobcenters. Hinzu kommt wohl, dass vielen Langzeitarbeitslosen die Ausnahmeregelung gar nicht bekannt ist. Bei einer diesbezüglichen Befragung gab nur jeder Vierte an, schon von ihr gehört zu haben. 

Es wurde also beim Thema Langzeitarbeitslosigkeit vor allem seit langem getrödelt und getrickst. Viele Betroffene galten nach offizieller Lesart wegen dauernder Krankheit, nahender Rente oder Teilnahme an diversen Maßnahmen gar nicht mehr als Langzeitarbeitslose. So bekam man die Problematik zumindest für einige Zeit statistisch aus der Welt. 

Langzeitarbeitslosigkeit und Corona

Die Pandemie hat zu einigen Verwerfungen am Arbeitsmarkt geführt, auch wenn das lange Zeit in Abrede gestellt worden ist. Vor allem mit der immens teuren Kurzarbeit hat man, zumindest zweitweise, so manche negative Entwicklung herauszögern können. Dabei unterlieben allerdings auch ernsthafte Bemühungen, das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit weiter aktiv zu bekämpfen. Zu sehr verharrte der Blick auf der sich trotz Krise robust haltenden Wirtschaft. Weiterbildungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose hingegen kamen fast vollständig zum Erliegen. Schließlich fraß die Kurzarbeit die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit komplett auf. Da fehlte das Geld für andere wichtige Aufgaben.

Hinzu kommt ein Problem, was vor allem aus ideologischen Beweggründen immer wieder den Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit hemmt. Ausgangspunkt ist die fehlende bzw. mangelhafte Ausbildung der betroffenen Klientel. Deshalb kommen bei der Vermittlung in Arbeit zuerst einmal sogenannte Helfer-Jobs in Betracht. Das aber ist ein klassisches Terrain der Zeitarbeit.

Gerade Zeitarbeitsunternehmen sind darauf spezialisiert, vor allem auch Helfer in den verschiedensten Branchen in Arbeit zu bringen. Mit minderwertigen Aufgaben hat das nur wenig zu tun. Es geht vielmehr darum, dass bestimmte Tätigkeiten erst komplett neu erlernt werden müssen, weil die passende Ausbildung fehlt. Gerade in der Industrie und in der Logistik sind diese Kräfte willkommen, in zunehmendem Maße allerdings auch in der Alten- und Krankenpflege. Hier hätte es in der Vergangenheit einer deutlich wahrnehmbaren Offensive bedurft. Viele unschöne und vor allem mit viel Leid verbundene Ereignisse wären uns möglicherweise erspart geblieben. Allerdings fehlt bis heute der Wille, die offenkundigen Fehlentwicklungen umzukehren. Dabei ist nicht nur Branchenkennern aus der Pflege inzwischen bewusst, dass die Arbeitskräfte aus der Zeitarbeit oftmals mit deutlich besseren Konditionen ausgestattet sind als ihre Kolleginnen und Kollegen von den Pflegeanbietern.

Ausschluss aus ideologischen Gründen

Vor einiger Zeit lief speziell zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ein Förderprogramm des Bundes. Das sogenannte LZA-Programm sah vor, dass die Teilnehmer während der ersten Zeit ihrer Beschäftigung unterstützend gecoacht werden. Die Arbeitgeber bekamen einen finanziellen Ausgleich für die anfängliche Minderleistung, soweit sie mit den Beschäftigten einen Arbeitsvertrag mit mindestens zweijähriger Laufzeit abschlossen. Die Job-Center waren dazu angehalten, gezielt Arbeitgeber anzusprechen und für die Teilnahme an dem Programm werben. Bis Ende 2020 wurden so innerhalb von 5,5 Jahren von insgesamt 333 Jobcentern rund 20.400 Langzeitarbeitslose in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt. 

Doch gerade Zeitarbeitsunternehmen wurden dabei bewusst von den Job-Centern ausgeschlossen. Nach einer Darstellung der Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) gaben entsprechend befragte Job-Center an, im Rahmen des Programms bewusst keine Unternehmen der Zeitarbeit zu kontaktieren. Der finanzielle Ausgleich von Minderleistungen solle nach dortiger Auffassung nicht den Zeitarbeitsunternehmen sondern den Kundenbetrieben zugutekommen. Darüber hinaus vertrat man die Ansicht, Zeitarbeitsunternehmen hätten ohnehin kein Interesse, Bewerber aus der Langzeitarbeitslosigkeit dauerhaft zu integrieren. 

Mit derlei verschrobenen Ansichten wird man wohl auf Dauer das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit nicht lösen können. Doch solange man in den Job-Centern und vor allem auch in den Führungsetagen der Bundesanstalt für Arbeit, wo die Durchführung solcher Programme verantwortet wird, die Grundmechanismen der freien Wirtschaft dem eigenen Verständnis anpassen will, bleiben die Probleme erhalten. Lediglich immer neue Berechnungsmethoden können dann weiterhin die Statistik im Lichte der Öffentlichkeit korrigieren. Dabei ergibt das letztlich überhaupt keinen Sinn. Das Problem an sich bleibt erhalten, es verstetigt sich vielmehr noch, soweit es ohne Beachtung bleibt.

In diesem Zusammenhang klingt es wie Ironie, dass zur Bewältigung zahlloser Aufgaben im niedrigschwelligen Tätigkeitsbereich, wieder die Thematik der Gastarbeiter ernsthaft ins Gespräch gebracht wurde. 

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