
Verbundausbildung wird weiterhin belohnt
Seit dem 1. November 2020 wurden kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten finanziell belohnt, die vorübergehend Auszubildende aus anderen Betrieben übernehmen, wo pandemiebedingt der Beginn oder die Fortsetzung der Ausbildung in Frage stehen. Ursprünglich war das Ganze bis 2021 befristet, ist aber inzwischen verlängert worden. Danach sind entsprechende Anträge bis Mai 2022 möglich.
Für eine derartige Auftrags- oder Verbundausbildung können diese Betriebe für jeden Azubi, der an der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung teilnimmt, 450 Euro pro Woche, insgesamt maximal 8.100 Euro erhalten. Die Mindestdauer der förderfähigen Maßnahme ist inzwischen auf vier Wochen abgesenkt worden und kann auf mehrere, nicht zusammenhängende Zeiträume aufgeteilt werden. Zuständig für die Beantragung ist dabei die Knappschaft Bahn-See.
Damit kommt im Windschatten von Corona eine Idee zu neuen Ehren, die lange in Vergessenheit geraten war. Dabei wurde alle Jahre wieder darüber lamentiert, dass zu viele Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben. Gleichzeitig weigern sich aber vor allem kleinere Unternehmen schon lange vehement, den Aufwand der Ausbildung eigenen Nachwuchses auf sich zu nehmen. Kaum jemand hat zur Gesamtproblematik aber bisher schnelle Lösungsvorschläge thematisiert und auch ernsthaft umzusetzen versucht. Dabei gibt es einen praktikablen Weg bereits seit Jahrhunderten, der sich seit langem auch als legitime Möglichkeit der Ausbildungsgestaltung wiederfindet. Nur bekannt ist das Thema der Verbundausbildung immer noch viel zu wenig.
Verbundausbildung hat lange Tradition
Drei Viertel aller Betriebe in der Bundesrepublik stellen keine Auszubildenden ein, weil sie entweder ohne Ausbildereignung nicht ausbilden dürfen, weil sie über keinerlei Erfahrung verfügen oder weil sie den damit verbundenen Aufwand scheuen.
Doch das zeugt lediglich von weitgehender Unkenntnis über die Möglichkeiten, die bis hin zur sinnvollen Kooperation reichen. Die Verbundausbildung basiert auf der simplen Idee betrieblicher Partnerschaften, bei der man sich Lehrlingsausbildung ganz einfach teilt.
Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts war es für zünftige Gesellen Pflicht, nach Abschluss der Lehrjahre auf Wanderschaft zu gehen. Nur so hatte man hiernach Zugang zu den Meisterehren. Drei Jahre und ein Tag, so lange dauerte die Wanderschaft, die sogenannte Walz. Auf der Walz arbeiteten die Gesellen außerhalb ihres ursprünglichen Lehrbetriebs, erlernten neue Techniken, erwarben neue Fähigkeiten und Kenntnisse. Dabei sammelten sie natürlich auch Lebenserfahrung. Bis heute wird diese Tradition noch von einigen Handwerksgesellen gepflegt.
Teilung von Aufwand und Ergebnis
Der Grundgedanke ist auch bei der Verbundausbildung der gleiche: Wer an unterschiedlichen Orten lernt, erweitert seinen Horizont und hat die Chance, außerhalb des eigenen Lehrbetriebes mehr über seinen Beruf zu erfahren. Die Betriebe teilen sich damit die Kosten der Ausbildung, partizipieren aber gleichzeitig auch an der Mitarbeit der Lehrlinge und an deren Erfahrungszuwachs.
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) war diese Möglichkeit bereits seit 1967 für die schulischen Ausbildungsberufe verankert und viele Betriebe sind seitdem sehr erfolgreiche Ausbildungspartnerschaften eingegangen. Dennoch galt das Ganze früher eher als Notlösung.
Gesetzliche Möglichkeit weithin ungenutzt
Seit 2005 ist der Begriff der Verbundausbildung im Berufsbildungsgesetz ausdrücklich als legitime Ausbildungsform für alle Berufe benannt. Wörtlich heißt es in § 10 Absatz 5 BBiG: „Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Ausbildenden können mehrere natürliche oder juristische Personen in einem Ausbildungsverbund zusammenwirken, soweit die Verantwortlichkeit für die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungszeit insgesamt sichergestellt ist (Verbundausbildung).“ So richtig publik geworden scheint diese Möglichkeit bis heute nicht zu sein.
Hoch spezialisierte Unternehmen und viele Handwerker könnten mit diesem Weg ihren dringend benötigten Nachwuchs auch in Zeiten nach der Pandemie sichern, ohne in Formalitäten zu ertrinken oder finanziell überfordert zu sein. Für viele Jugendliche würde sich damit eine zusätzliche Chance bieten, dennoch einen Ausbildungsplatz zu ergattern und nicht in Endlosprogrammen der Arbeitsagentur die Lust am Erwerbsleben zu verlieren. Auch das kann ein Ergebnis des nunmehr gestarteten Förderprogramms sein.
Auch noch auf der Suche? Mit TEMPBUS kann das nun endlich auch mal fair und nachhaltig gelingen.
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