Gesund und gefördert: Mit dem Fahrrad zur Arbeit

Gesund und gefördert: Mit dem Fahrrad zur Arbeit

Die weithin diskutierte Klimaproblematik und auch schwere Unfälle in den Städten führten in jüngster Vergangenheit immer wieder zum Ruf nach mehr Fahrrad und deutlich weniger Motorisierung. Zusätzlich haben hier auch die Monate der Corona-Pandemie hineingespielt und die Sensibilisierung für den Themenkomplex der Infektionskrankheiten deutlich erhöht. Bietet doch das Fahrrad eine vortreffliche Alternative zu den meist hoch frequentierten öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Gefahr einer Infektion ist an der frischen Luft um ein Vielfaches geringer. Doch es gibt für die Nutzung des Tretmobils durchaus auch noch andere Aspekte wichtiger Art:

Das Fahren mit dem Fahrrad ist eine äußerst effektive und zugleich auch gelenkschonende Art der Bewegung. Es gilt als erwiesen, dass eine Fülle sogenannter Zivilisationskrankheiten mit regelmäßigen Fahrten auf dem Rad in ihrer Entstehung gehemmt werden können. Da das Ganze auch noch ein sinnvoller Beitrag zur Schonung der Umwelt sein kann, kommt man eigentlich am Thema Fahrrad im Alltag nicht mehr vorbei.

Zumindest sah man das im Bundesfinanzministerium so, von wo aus vor einiger Zeit das Fahrrad dem Dienstwagen rückwirkend steuerlich gleichgestellt worden ist. Bis dahin war es vor allem leitenden Angestellten vergönnt, als zusätzlichen Gehaltsbestandteil regelmäßig ein neues Auto vor die Tür gestellt zu bekommen. Marke und PS-Zahl galten immer auch als Maßstab der Wertschätzung, das Ganze natürlich auch zur privaten Nutzung.

Für das Fahrrad haben sich inzwischen die steuerlichen Konditionen verbessert.

Seit 01. Januar 2019 ist das Dienstrad deutlich begünstigst. Der geldwerte Vorteil, für die Überlassung eines Fahrrades durch den Arbeitgeber, muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden. Bisher war die 1 Prozent-Regel wie beim Dienstwagen Pflicht. Aber Vorsicht: Diese Steuerfreiheit tritt nur dann ein, wenn das Fahrrad dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt wird.

Fehlt das Kriterium der Zusätzlichkeit, dann gilt seit 2020 nunmehr eine 0,25 Prozent-Regelung. Der geldwerte Vorteil durch den Sachbezug wird dabei mit 0,25 Prozent des Fahrrad-Preises für die Steuerberechnung zum Gehalt hinzuaddiert. Die volle Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, zusätzlich zum Gehalt, war bisher eher die Ausnahme. Durch die steuerlichen Erleichterungen könnte sich das nun aber ändern.

Beim Erwerb der Räder setzt der Arbeitgeber natürlich auf Sonderkonditionen, die sich in vergleichsweise niedrigen Leasingraten widerspiegeln. Die auf das überlassene Rad entfallende Leasingrate und die Versicherungsprämie behält der Arbeitgeber vom monatlichen Bruttolohn ein. Nutzen kann das Rad hiernach die ganze Familie.

Insgesamt sinkt dadurch die Basisgröße für Lohnsteuer und Sozialversicherung, so dass der Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Damit aus dem Blickwinkel des Fiskus nicht der Arbeitnehmer schlussendlich als Leasingnehmer gilt, sollte sich der Arbeitgeber an den laufenden Kosten für das Rad beteiligen. Das können Zuschüsse, Versicherungsbeiträge oder auch die Übernahme von Reparaturen und Inspektionen sein.

Eine Kaufoption zum Schnäppchenpreis sollte der Überlassungsvertrag für das Rad auch nicht enthalten.

Derlei Konstruktionen werden vom Finanzamt rigoros als geldwerter Vorteil eingestuft. Zumindest dann, wenn der Kaufpreis nach dreijähriger Leasingzeit weniger als 40 Prozent des Listenpreises beträgt. Diese preisliche Hürde hat das Bundesfinanzministerium mittels Erlass verfügt. Alternativ kann man das Rad nach drei Jahren aber auch zurückgeben und sich ein neues vom Arbeitgeber besorgen lassen. Dafür wird dann auch wieder ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen.

Dass dem Umweltschutz gerade im innerstädtischen Verkehr mit einem verstärkten Wechsel aufs Rad gedient wäre, ist klar. Dass viele Mitarbeiter körperlich fitter wären und damit auch gesünder, das darf guten Gewissens vermutet werden. Warum das Ganze aber immer noch nur schleppend Anhänger findet, hat entweder mit Unkenntnis oder mit Trägheit zu tun. Beidem kann mit etwas gutem Willen abgeholfen werden. Ein sinnvoller Vorsatz für den künftigen Ausgleich durch Bewegung ist es allemal. Ein echter Beitrag zum Schutz der Umwelt ist es erst recht.

 

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